Seminararbeit zu "Krisen in Computernetzen" - Dozent : Dr. Werner Eberl - FHM - Jan. 1998

 

 

Software Piracy

Verfasser : A. Grimm


Inhalt :

1.

1.1 Was ist Software - Piraterie ?

1.2. Software -Typen

1.2.1 kommerzielle Software

1.2.2 Shareware

1.2.3 Freeware

1.2.4 Public Domain

1.3 Rechtslage

 

2. Die ?Täter"

2.1 Die ?Freaks"

2.2 kommerzielle / professionelle Software Piraten

 

3.

3.1 Die ?Opfer"

3.2 Schäden durch Software - Piracy

 

4. Eine politische Entscheidung...

 

Literaturverzeichnis


1.

1.1 Was ist Software - Piraterie ?

 

Hierbei wird Software illegal kopiert und eventuell weiterverbreitet. Diese Straftat kann natür-lich neben dem einfachen Kopieren der Disketten / CDs auch durch das Eindringen in Compu-ter erfolgen.

Software Piraterie beinhaltet :

Das Erstellen von Sicherungskopien, die nur bei Beschädigung der Orginalversion zu verwen-den sind, ist erlaubt.

Quelle : www.spa.org/piracy/q&a.htm


1.2 Software - Typen

 

1.2.1 Kommerzielle Software

 

Unter kommerzieller Software versteht man den Großteil der im Handel erhältlichen Program-me. Wenn man Software kauft, kauft man nicht das Programm selbst, sondern eine Lizenz, es zu benutzen. Diese Lizenz bekommt man von der Firma, die die Urheberrechte inne hat. Der Lizenzvertrag kann sich von Programm zu Programm unterscheiden, bezieht sich aber im all-gemeinen auf die in 1.1 genannten Punkte.

 

1.2.2 Shareware

 

Shareware wird ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. Wenn man Shareware benutzen möchte, muß man ebenfalls einen Lizenzvertrag vom Urheber anfordern. Software als Share-ware zu verkaufen oder zum Herunterladen im Internet oder in BBS Systemen zur Verfügung zu stellen ist eine marketingtechnische Entscheidung. Sie erlaubt dem Benutzer das Programm einige Zeit (meistens 30 Tage) zu Testen. Nach dieser Zeit muß die Lizenz entweder gekauft oder die Software vom System entfernt werden. Dies ändert aber nichts an dem durch das Ur-heberrecht gewährleisteten Schutz.

 

1.2.3 Freeware

 

Freeware ist gleichfalls urherberrechtlich geschützt und untersteht den Bedingungen des Urhe-bers. Im allgemeinen beinhalten Freeware Lizenzen, daß

1, das Programm urheberrechtlich geschützt ist

2, Kopien von dem Programm sowohl zur Archivierung als auch zur Verbreitung gemacht werden dürfen. Die Kopien dürfen nicht verkauft werden, das heißt, die Verbreitung muß ko-stenlos erfolgen.

3, Veränderungen an dem Programm erlaubt sind.

4, Dekompilieren des Programmcodes erlaubt ist.

5, die Entwicklung neuer Komponenten auf Basis des alten Programms erlaubt ist, wenn sie ebenfalls als Freeware verbreitet werden.

 

1.2.4 Public Domain

 

Software wird dann zu Public Domain, wenn der Autor alle Rechte daran an die Allgemeinheit abgibt. Sie ist somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, daß sie frei kopiert, verbreitet, modifiziert, dekompiliert und weiterentwickelt werden darf.

Quelle : http://www.spa.org/piracy/share.htm

 


1.3 Rechtslage

 

§ 69a, Abs. 3 des Urhebergesetzes sagt :

"Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung der Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, wie qualitative oder ästhetische Gesichtspunkte, anzuwenden."

Daraus ergeben sich folgende Punkte:

· "Programme in jeder Gestalt" sind urheberrechtlich geschützt, darunter ist insbesondere auch in Hardware integrierte Software zu verstehen

· Allein der Hersteller hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten und Vermieten eines Produktes, Dritte dürfen dies nur mit der ausdrücklichen Geneh-migung des Rechtsinhabers tun

· Nur die Erstellung einer Sicherungskopie ist erlaubt

· Anwender, die Software illegal einsetzen, sind vor einer strafrechtlichen Verfolgung nicht geschützt

Quelle : http://www.microsoft.com/germany/produkte/originalsoftware/haendler/recht/default.htm

 


2. Die ?Täter"

 

2.1 Die ?Freaks"

 

Nach Aussage der SPA (Software Publishers Association) ist ein Großteil der Softwarekrimina-lität auf einen meist jugendlichen Täterkreis zurückzuführen. Der 15jährige Hacker Jake (Name geändert) sagte in einem Interview :

?Das Verbreiten von Warez (kommerzielle Software, die inklusive Paßwort meist kostenlos verbreitet wird) ruiniert die Softwareunternehmen nicht. Wenn ich dir deinen Hund klaue, dann habe ich den Hund und Du nicht. Das ist Diebstahl. Aber wir nehmen niemandem etwas weg. Kevin Mitnick (bekannter Hacker, der im Gefängnis sitzt) hat diese Kreditkartencodes nicht geklaut, er hat sie nur kopiert. Sie sind immer noch da, wo er sie gefunden hat." Auf die Aussa-ge, daß das Verbreiten von Warez das Einkommen der Softwarehäuser schmälert, entgegnet er: ?Nicht im Geringsten. Ich bin 15. Wenn Software ein Paar Pfennige kosten würde, würde ich sie kaufen. Aber ‚Electric Image Animation Systemƒ kostet 7000$. Ich könnte mir dieses Zeug nie leisten." Aber er bezahlt auch für Software : ?Alles von Apple und alle Spiele die von PC auf Mac umgeschrieben worden sind. Ich unterstütze diese Leute gerne." Desweiteren sagt er, die meisten Warezers benutzen die Sachen nichteinmal, die sie herunterladen. ?Warez sind wie Baseballkarten. Ihr Wert ist das Prestige sie zu besitzen. Ich kenne die Hälfte von dem Zeug nicht einmal..."

Quelle : Macworld Okt.97 S.190

 


2.2 kommerzielle / professionelle Softwarepiraten

 

In den Sowjetrepubliken wird kopierte Software offen auf Flohmärkten verkauft. Einer der größten Lieferanten für gefälschte CDs ist Bulgarien. Ebenso werden in Polen CDs gefälscht und auf Straßenmärkten in Umlauf gebracht. Es handelt sich hierbei eindeutig um organisiertes Verbrechen. Ebenso haben sich Händler aus Fernost einen Namen damit gemacht, nachge-machte CDs mit Orginalaufklebern und Handbüchern in den Umlauf zu bringen.

Quelle : http://www.bsa.org

 


3.

3.1 Die ?Opfer"

 

Aufgrund des immensen Schadens, der durch das Kopieren und Verbreiten von Software ent-steht, haben sich die meisten Softwarehersteller zusammengetan und Organisationen zur Be-kämpfung der Piraterie ins Leben gerufen. Die wohl bekanntesten sind die SPA (Software Pu-blishers Association) und die BSA (Buisness Software Alliance), die bekannte Häuser wie Microsoft oder Adobe zu ihren Mitgliedern zählen.

 


3.2 Schäden durch Software - Piracy

jährliche Verluste in US- Dollar

Westeuropa :

1994

1994

1996

Österreich

41233

66994

50267

Belgien/Luxemburg

75973

78210

49197

Dänemark

67300

82670

37531

Finnland

56081

80603

36335

Frankreich

421154

537567

411966

Deutschland

671069

775898

497950

Griechenland

28845

40573

45802

Irland

30590

40640

45650

Italien

288490

503648

340784

Niederlande

206706

275320

221144

Norwegen / Island

80092

96981

103852

Portugal

36091

50230

36183

Spanien

190746

229933

148823

Schweden

151993

206332

112498

Schweiz

65842

132779

99545

Großbritannien

370793

444561

337344

Gesamt

2782978

3642938

257487

Quelle www.bsa.org

 

Laut Studien der SPA betrug der Verlust der Softwareindustrie Weltweit 11,9 Billionen US$. Diese Summe enthält 2.5 Millionen US$ aus West- und 782 Millionen US$ aus Osteuropa. Innerhalb Westeuropas hat Griechenland mit 78% die höchste Rate an Softwarepiraterie, ge-folgt von Irland mit 70 und Spanien mit 65%. Deutschland stehlt mit 36% von Großbritannien mit 34% an vorletzter Stelle.

Quelle : http://www.spa-europe.org/Press/piracy_euro96.htm

 


4. Eine politische Entscheidung

 

Abschließend läßt sich sagen, daß der Besitz von kopierter und nicht lizensierter Software ein-deutig strafbar ist. Man wird aber auch nie alle privaten Rechner überwachen können. Anderer-seits kann ich auch einen fünfzehn jährigen Jungen nicht für einen wirklichen Kriminellen hal-ten. Muß ich mich jetzt schuldig fühlen, wenn ich kopierte und gehackte Programme auf mei-nem Rechner habe ? Meine persönliche Meinung ist, es kommt darauf an. Die großen Softwa-rehäuser werden nicht daran zugrunde gehen, wenn ich nicht ihre Software gekauft habe. Al-lerdings sollte es schon fast eine Ehrensache sein, die vielen kleinen Sharewareprogrammierer zu unterstützen. Sie sind schlieôlich diejenigen, die dafðr sorgen, daô man noch die Mæglichkeit der Wahl seiner Programme hat.